Das Alter des Energieausweises lässt sich auf der Seite eins des Energieausweises ablesen Neben der Unterschrift ist das Ausstellungsdatum angegeben. Die Gültigkeit des Ausweises steht ebenfalls auf der ersten Seite. So lässt sich leicht überprüfen, wie alt der Energieausweis ist und bis wann er gültig ist. Die jeweils zum Zeitpunkt der Ausstellung relevante Energieeinsparverordnung (EnEV) ist unterhalb der Überschrift auf Seite eins ausgewiesen. Generell besteht die Energieausweispflicht für Nichtwohngebäude im Gebäudebestand seit dem 01.07.2009. Im Gebäudebestand besteht eine Wahlfreiheit zwischen Verbrauchs- und Bedarfsausweis.

Erfolgt die Vorlage des Energieausweises nicht bzw. nicht rechtzeitig, gilt dies als Ordnungswidrigkeit, bei der ein Bußgeld von bis zu 15.000 € auf den Eigentümer zukommen kann. Im Neubau ist der Energieausweis (Bedarfsausweis) bereits seit dem Jahr 2002 verbindlich vorgeschrieben.