Durch die neue Einführung unabhängiger Stichprobenkontrollen durch die Länder wird geprüft, ob ein Ausweis vorliegt oder nicht. Bei dem in der Energieeinsparung verankerten Bußgeld in Höhe von 15.000 Euro kann der Verzicht auf einen Energieausweis sehr teuer werden. Unwissenheit schützt bekanntlich nicht vor Strafe.

Bitte bedenken Sie hierbei auch, dass potenzielle Mieter oder Käufer das Nichtvorlegen bzw. das Nichtzugänglichmachen eines Ausweises entsprechend zur Anzeige bringen können. Des Weiteren wissen wir von Immobilienmaklern, dass in diesem Bereich auch Abmahnungswellen existieren, um wettbewerbsrechtlich gegen Verstöße vorzugehen.

Die EnEV 2014 unterscheidet übrigens nicht zwischen gewerblichem Verkäufer und Privatverkäufer. Der Energieausweis ist bei einem Nutzerwechsel verpflichtend – Punkt. Völlig unabhängig davon, ob Sie Ihre Immobilie selber oder über einen Makler vermarkten.
Darüber hinaus wird in den einzelnen Bundesländern auch bei Energieberatern zunehmend geprüft, ob die Ausweise auch richtige Angaben enthalten und richtig gemäß EnEV 2014 erstellt sind. Auch hier gibt es vermehrte Kontrollen.

Es lohnt sich daher immer, sich rechtzeitig einen Energieausweis ausstellen zu lassen.