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Energieausweise für Wohngebäude
Der Energieausweis besteht aus fünf Seiten. Er bewertet den energetischen Ist-Zustand eines Gebäudes. Durch den Energieausweis wird die Energieeffizienz eines Gebäudes nach den Regeln der Energieeinsparverordnung (kurz EnEV) ermittelt. Die Erstellung eines Energieausweises ist gesetzlich bei einem Nutzerwechsel vorgeschrieben. In dem Energieausweis werden erste Modernisierungen vorgeschlagen, mit denen man die Energiebilanz eines Gebäudes optimieren kann. Der Ausweis kann je nach Gebäudetyp und gesetzlicher Regelung auf Basis des Energieverbrauchs oder des Energiebedarfs erstellt werden. Demnach gibt es also zwei Arten von Energieausweisen: Verbrauchsausweis und Bedarfsausweis.
Ob Sie für Ihr Gebäude einen Verbrauchs- oder Bedarfsausweis benötigen, können Sie mit der folgenden Beschreibung prüfen – sollten Sie sich unsicher sein, welche Ausweisart Sie nun konkret benötigen, kontaktieren Sie uns. Wir helfen Ihnen gerne weiter.
Welchen Energieausweis brauche ich?
Wenn es sich um ein Wohngebäude handelt, gilt:
- Im Neubau ist der Energieausweis schon seit 2002 Pflicht. Hier muss ein so genannter Bedarfsausweis bzw. bedarfsbasierter Energieausweis ausgestellt werden. Dieser Ausweis muss nicht nur dem potenziellen Mieter bzw. Käufer vorgelegt werden, sondern auch der nach Landesrecht zuständigen Behörde. Ein planerischer EnEV-Nachweis ist unzulässig.
- Bei rein wohnwirtschaftlich genutzten Bestandsgebäuden lässt sich vereinfacht festhalten, dass Häuser, deren Baujahr vor 1978 liegt, vom Grundsatz her einen bedarfsbasierter Energieausweis benötigen. Handelt es sich um ein Mehrfamilienhaus mit mehr als vier Wohneinheiten, so darf bei gegebener Datenlage auch ein Verbrauchsausweis ausgestellt werden. Mit Blick auf die Datenlage müssen die Verbrauchsdaten der letzten drei Jahre für alle Wohneinheiten lückenlos vorliegen.
- Gebäude, die nach 1978 erbaut worden sind und rein wohnwirtschaftlich genutzt werden, können den vereinfachten Verbrauchsausweis erhalten. Bei gemischt genutzten Gebäuden oder Mischgebäuden ist es etwas differenzierter. Denn Gebäude, die sowohl privat als auch gewerblich genutzt werden, müssen mit Blick auf den bewohnten und den gewerblich genutzten Bereich getrennt erfasst werden. Dann muss es also einen Energieausweis für das Wohngebäude und einen Ausweis für das Nichtwohngebäude geben.
Für Nichtwohngebäude ist der Energieausweis seit dem 01. Juli 2009 verbindlich vorgeschrieben. Hier besteht bei Bestandsgebäuden eine Wahlfreiheit zwischen Verbrauchsausweis und Bedarfsausweis.