Bedarfsausweise für Nichtwohngebäude

seit 1997 die #1 in Bremen und Umgebung. Sprechen Sie uns an, wir liefern zuverlässig, schnell und ohne Aufwand für Sie innerhalb von 48 Stunden. Es gibt keine bessere Alternative für Bedarfsausweise für Nichtwohngebäude.

R

Expertise in BREMEN & Umgebung

seit 1997 für Bremerinnen und Bremer und im 50km Umkreis tätig

R

100% kostenlose BERATUNG

Ihre Fragen klären wir sofort per Telefon, E-Mail & WhatsApp

R

Schnell mit HÖCHSTER QUALITÄT

In nur 48 Stunden ist Ihr Ausweis von unseren Experten erstellt.

Bedarfsausweise für Nichtwohngebäude

Bei gewerblich genutzten Gebäuden (so genannte Nichtwohngebäude) ist der Energieausweis seit dem 01. Juli 2009 verbindlich vorgeschrieben. Zum Bereich Nichtwohngebäude zählen einerseits gewerblich genutzte und andererseits öffentliche Gebäude, die beheizt oder gekühlt werden.

Hier besteht bei Bestandsgebäuden gemäß Energieeinsparverordnung (EnEV) eine Wahlfreiheit zwischen Verbrauchs- und Bedarfsausweis. Bei Neubauten ist hingegen der komplexere Bedarfsausweis vorgeschrieben.

Vor der Verabschiedung der EnEV 2007 musste der Ausweis lediglich bei der Errichtung von Neubauten und umfassenden Sanierungsmaßnahmen sowie bei der Erweiterung von Gebäuden vorliegen. Mit der EnEV 2007 wurde der Energieausweis im Falle eines Nutzerwechsels – also bei dem Verkauf oder der Vermietung (insbesondere Teilvermietung/Leasing) – auch auf Bestandsgebäude ausgedehnt (Gesetzesgrundlagen sind: § 29 (2) EnEV in Verbindung mit § 16 (2) und (3) EnEV 2014).

Der Bedarfsausweis für Nichtwohngebäude bildet den tatsächlichen Energiebedarf und nicht das Verbrauchsverhalten der Nutzer ab. Damit ist dieser Ausweis ein weitaus besserer Vergleichsmaßstab, wenn man Gewerbeimmobilien vergleichen möchte, da es keine Verzerrungen durch die Nutzergewohnheiten gibt. Bei dem Bedarfsausweis wird also eine exakte Gesamtenergiebilanz des Gebäudes aufgestellt. Neben der Heizung und der Warmwasserbereitung werden die Faktoren Beleuchtung, Lüftungsanlage und Klimatisierung des Gebäudes berücksichtigt. Außerdem wird das Nichtwohngebäude in Nutzungszonen eingeteilt, die unterschiedliche Energiebedarfe abbilden.

Ein Bedarfsausweis wird bei Nichtwohngebäuden meistens dann erstellt, wenn Verbrauchsdaten bedingt durch Leerstände zum Beispiel nur lückenhaft vorliegen oder wenn die Daten schlichtweg nicht beschaffbar sind. In der Praxis ist bei vermieteten Gebäuden die Beschaffung der Verbrauchsdaten – vor allem mit Blick auf den Datenschutz – problematisch, denn der Mieter ist nicht verpflichtet, die verbrauchsbezogenen Daten an den Eigentümer herauszugeben. Wichtig: Bei Nichtwohngebäuden sind neben den Verbrauchsdaten im Bereich Wärme auch die Verbrauchsdaten für den Bereich Strom erforderlich, während bei Wohngebäuden nur die Wärmeverbräuche relevant sind.

Der Preis für die Erstellung eines Energieausweises für Nichtwohngebäude hängt vordergründig von der Komplexität bzw. Größe des Objektes ab. Grundsätzlich sind Bedarfsausweise teurer als verbrauchsbasierte Energieausweise. Bei gewerblich genutzten Objekten ist stets eine Begehung des Objektes durch einen unserer Energieberater erforderlich (dies gilt auch für die vereinfachten Verbrauchsausweise für Nichtwohngebäude). Je nach Aufwand liegt der Preis im drei- bis vierstelligen Bereich. Bei besonders komplexen und großen gewerblichen Objekten kann der Aufwand sogar im fünfstelligen Bereich liegen. Daher ist es wichtig, dass wir den konkreten Aufwand im Rahmen eines Angebotes vorab für Sie ermitteln.

Kontaktieren Sie uns gerne für ein Angebot, das wir Ihnen gerne per E-Mail oder wahlweise auch per Post zusenden.

Achtung: Sonderfall Energieausweise für Mischgebäude

Gebäude, die sowohl gewerblich als auch zu Wohnzwecken genutzt werden, müssen mit Blick auf den bewohnten und den gewerblich genutzten Bereich getrennt erfasst werden. In diesem Fall muss dann ein Energieausweis für das Wohngebäude und ein Ausweis für das Nichtwohngebäude erstellt werden