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Energieausweise für Geschäfts- & Nichtwohngebäude

Gewerbeimmobilien erfordern spezielles Know-how und sind im Vergleich zu Wohngebäuden weitaus komplexer. Nur bestimmte Energieberater sind berechtigt, Energieausweise für Nichtwohngebäude zu erstellen. Wir können Ihnen bei Geschäftsgebäuden den für Sie rechtlich vorgeschriebenen Energieausweis erstellen. Wir stellen Energieausweise in der Region Bremen, Weyhe, Stuhr und Umgebung Energieausweise aus. Bei größeren Gebäuden sind wir aber auch bundesweit im Einsatz. Wenn Sie also ein größeres Projekt haben, so kontaktieren Sie uns gerne.

Welchen Energieausweis brauche ich beim Geschäftsgebäude?

Nichtwohngebäude – das heißt rein gewerblich genutzte Objekte – benötigen gemäß Energieeinsparverordnung (EnEV 2014) einen Verbrauchs- oder Bedarfsausweis (Wahlfreiheit). Auch öffentliche Gebäude, die beheizt oder gekühlt werden, zählen zu Nichtwohngebäuden. Bei gewerblich genutzten Gebäuden ist der Energieausweis seit dem 01. Juli 2009 obligatorisch.

Ob ein vereinfachter Verbrauchsausweis ausstellbar ist, hängt maßgeblich von der Datenlage ab. Liegen signifikante Leerstände vor oder sind Verbauchsdaten nicht klar zuordenbar oder beschaffbar, so muss alternativ ein kostenintensiverer Bedarfsausweis ausgestellt werden.