Welche Daten für die Erstellung eines Energieausweises benötigt werden, hängt vor allem von der Art des Energieausweises ab. Diesbezüglich gibt es zwei Ausweisarten: Den vereinfachten und kostengünstigeren Verbrauchsausweis und den bauphysikalisch aussagekräftigeren sowie aufwendigeren und damit kostenintensiveren Bedarfsausweis.

Bei Nichtwohngebäuden werden die Verbrauchsdaten für Strom und Wärme benötigt. Hierbei sind die letzten drei Abrechnungsperioden obligatorisch. Sollten diese Daten nicht oder nur lückenhaft vorliegen, so ist ein Verbrauchsausweis nicht möglich. Gleiches gilt für den Fall, dass Verbrauchsdaten nicht eindeutig dem Nichtwohngebäude zugeordnet werden können oder binnen des betrachteten Verbrauchszeitraumes signifikante Leerstände vorhanden sind. Zusätzlich ist eine Begehung der Immobilie vonnöten.

Für den Bedarfsausweis ist eine Begehung der Immobilie durch unseren Energieberater durchzuführen. Hierfür sollten dann Baubeschreibung, Bauzeichnung bzw. Grundrisse des Objektes vorliegen. Wenn das Gebäude sich in einem sanierten Zustand befindet, so sind Nachweise über die in der Vergangenheit durchgeführten Sanierungen wichtig – hierzu zählen zum Beispiel Rechnungen von Fachunternehmen oder Fachunternehmererklärungen, die die Sanierungsmaßnahmen dokumentieren). Mit Blick auf die installierte Heizung bzw. Anlagentechnik wird jeweils ein aktuelles Messprotokoll des Schornsteinfegers benötigt.